Im Juni 2011 wurde ich beim Bürgerbüro in Stuttgart vorstellig, um mich mit meinen neuen Wohnsitz anzumelden.
Anders als in Dresden bekommt man als Neubürger Stuttgarts ein kleines Begrüßungsgeschenk überreicht. Ausgestattet mit einer Rolle Werstoffsäcke, einer Broschüre des lokalen Müllabfuhrunternehmens und einem Umschlag mit Informationen des Betreibers der Stuttgarter Straßenbahnen verließ ich das Amt wieder und begutachtete meine "Beute" später in aller Ruhe.

Die Postkarten, an der Zahl drei, mit jeweils einem Gutschein über ein Probeabo einer regionalen bzw. überregionalen Tageszeitung füllte ich aus und nahm mir vor, sie nach und nach einzuwerfen, so dass ich für die nächsten Wochen immer mal wieder auf Nachrichten in gedruckter Form zurückgreifen kann. Somit hätte ich auch gleich etwas, um mir die allmorgendliche Fahrt zur Arbeit etwas informativer zu gestalten.

Eine weitere Postkarte warb für ein einmonatiges Fahrticket, welches im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Gültigkeit besäße. Ein solches Ticket wäre für mich sowieso wichtig, da ich für viele Zonen des Verkehrsverbundes ein Abo bestellen wollte. Sobald die Anzahl Zonen, die man benötigt, die Sieben erreicht, gilt das Ticket für das gesamte Netz. Für mich wäre das geschenkte Ticket also schon einmal das erste Monatsticket, welches ich einsparen könnte. So schön dieser Gedanke auch war, so falsch war die Annahme, dass es genügen sollte, die Postkarte auszufüllen und wenig später das Ticket in den Händen halten zu können.
Auf der Postkarte sollte der Monat angegeben werden, für den das Ticket ausgestellt werden sollte. Ich wählte den August. Laut weiteren Informationen aus dem Umschlag, dem ich die Postkarte entnahm, erfuhr ich, dass etwa in der Mitte des Vormonats das Ticket verschickt werden sollte. Mittlerweile ging es bereits auf das Ende des Monats Juli zu und in der Post war leider kein Ticket vorzufinden. So entschied ich mich, eine E-Mail zu schreiben und zu fragen, ob die Postkarte angekommen sei und ob es noch Fragen bezüglich der Ausstellung des Tickets gäbe. Diese Fragen gab es, doch leider hielt man es nicht für nötig, mich über diesen Umstand zu informieren.
Welche Gedanken sich ein Unternehmen in diesem Moment macht, kann ich nicht belegen, aber vielleicht geht es in diese Richtung "Der potentielle Kunde, in diesem Fall also ich, vergisst sein Geschenk eventuell schon wieder und wird sich dann einfach ein reguläres Ticket kaufen." Als Monopolist wäre ein solcher Gedanke vermutlich sogar nachvollziehbar. Andere Beispiele hat es in Branchen schon gegeben, die sich mittlerweile dem offenen Markt stellen müssen. Für einen Betreiber von Straßenbahnen, wird es diesen Markt und die aufkommende Konkurrenz vermutlich nie geben und so kann der Monopolist also fröhlich seine Kunden und die, die es einmal werden müssen, an der Nase herumführen. Selbstverständlich sollte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mir durchaus bewusst ist, dass es Alternativen zum öffentlichen Personennahverkehr gibt, jedoch bezweifele ich, dass dies die Vorgehensweise rechtfertigt, mit der für ein Geschenk Werbung gemacht wird, an dass man sich dann nicht so ohne Weiteres halten möchte.
Eine Antwort auf meine E-Mail folgte am nächsten Werktag. Für die Ausstellung des "TestTickets" sei ein Nachweis notwendig, dass ich den Vorgaben des Unternehmens entsprechend lange genug in der Stadt leben werde. Hierzu sollte ich einen Vertrag mit der Vertragslaufzeit, den Vertragsparteien und den Unterschriften vorlegen, der besagt, dass ich mindestens sechs Monate in Stuttgart sein werde. Diese Vorgabe war mir bereits aus den Unterlagen bekannt, die ich erhalten hatte. Auf der Postkarte, die ich ausfüllte, fand dies allerdings keine Erwähnung. Zudem hätte ich der Postkarte auch keine solchen Nachweise beifügen können. Nachdem ich also aktiv geworden war, teilte man mir nun noch einmal die Bedingungen mit, die ich zu erfüllen hätte, bevor mein Ticket ausgestellt werden konnte.
Im September wird mein Studium beginnen, also schickte ich den eingescannten Vertrag mit den erforderlichen Informationen an den Sachbearbeiter, der mich darüber aufgeklärt hatte, was noch benötigt werden würde. Eine Antwort folgte. In dieser wurde mir leider nicht mitgeteilt, dass nun der Versand des Tickets erfolgen könne. Der Zeitraum des Ausbildungsvertrages wäre zwar lang genug, jedoch würde ein Studium nicht zwingend damit einhergehen, dass man auch über die erforderlichen sechs Monate in Stuttgart wohnen würde. Die Bitte folgte, dass ich dem Bearbeiter meinen Mietvertrag auf die selbe Art und Weise zukommen lasse.
Einen Mietvertrag konnte ich vorweisen, doch aus welchem Grund sollte dieser Vertrag nicht innerhalb weniger Monate gekündigt werden können, so dass wiederum nicht sichergestellt sei, dass ich mich für eine längere Zeit vor Ort aufhalten würde? Diese Frage musste ich zunächst einmal loswerden, bevor ich den Mietvertrag verschickte.
Die Tatsache, dass ein Mietvertrag schnell aufgekündigt werden könne, ist den Damen und Herren auch nicht entgangen, antwortete man mir, doch bei unbefristeten Mietverträgen würde stets davon ausgegangen werden, dass diese mit einer langen Wohndauer korrelieren.
Darüber erbost, dass ein Dienstleistungsunternehmen in meine Verträge Einsicht erhält, um mir lediglich ein Monatsticket auszustellen, schrieb ich meine E-Mail mit den angehängten Verträgen zur Miete der Wohnung und zur Anstellung bei meinem derzeitigen Arbeitgeber nicht nur an den Sachbearbeiter, sondern ebenso an einige Leserbrief-E-Mail-Adressen der regionalen und überregionalen Presse, sowie dem Verkehrsverbund und dem Landesdatenschutzbeauftragten.
Dass dieser Schritt dem Sachbearbeiter nicht allzu sehr schmecken sollte, war mir bewusst, traf ihn persönlich auch gar keine Schuld, doch sehrwohl das Unternehmen für das er tätig war, sollte mitbekommen, dass eine solche Vorgehensweise nicht toleriert werden sollte.
Bislang hielt es weder die Presse noch der Verkehrsverbund für notwendig, auf meine E-Mails einzugehen. Gerade bei der Presse zeige ich jedoch Verständnis dafür, da sie von mir ohne einen weiteren direkten Kommentar in die E-Mail-Korrespondenz aufgenommen wurden.
Dieser Artikel soll jedoch eine kleine Art der Wiedergutmachung sein und den Sachverhalt noch einmal im Gesamten schildern, wie ich ihn wahrgenommen habe. Persönlich würde ich mich sehr freuen, wenn es auch eine entsprechende und vor allem offizielle Stellungnahme von den Betreibern der Straßenbahn geben würde.

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